Die Tollwut ist für jedes Säugetier tödlich.
Das Tollwut-Virus wird fast ausschließlich durch einen Biss, infizierter Tiere, übertragen und kann bis zu zwei Monaten im Körper sein ohne Symptome zu zeigen.
Es greift das zentrale Nervensystem an und ruft Aggressivität, Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen hervor.
Fortschreitende Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen gefolgt von Krämpfen und Lähmungen führen schließlich zum Tode.
Aufgrund der enormen Gefahr für den Menschen gehört Tollwut zu den anzeigepflichtigen Krankheiten (Amtstierarzt).
Behandlungsversuche sind bei Tollwutkranken und Tollwutverdächtigen Tieren verboten.
Tollwutverdacht besteht auch dann, wenn ein Kontakt mit einem kranken oder tollwutverdächtigen Tier vermutet werden kann.
In einem solchen Fall kann die Tötung angeordnet werden (Amtstierarzt), es sei denn das Tier ist nachweislich gegen Tollwut geimpft.
Die Impfung kann ab der zwölften Lebenswoche erfolgen und jährlich wiederholt werden.
Bei grenzüberschreitenden Verkehr eines Tieres ist die Impfung für viele Länder Pflicht.
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